Förderziel

Die energetische Erneuerung der Städte wird seit Langem gefordert und steht seit Anfang 2010 als ein Hauptziel auch im Energiekonzept der Bundesregierung. Jedoch bleibt es bislang aufgrund der auf Einzelgebäude ausgerichteten Förderpraxis bei eher „zufälligen“ Einzelmaßnahmen, die gesamtstädtisch nur eine geringe Effizienz aufweisen und nicht in ein übergeordnetes quartiersbezogenes Maßnahmen- und Versorgungskonzept integriert sind.

Zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2020 bzw. 2050 sind weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Kommunen dringend erforderlich.

Das Förderprogramm unterstützt die Erstellung vertiefter integrierter Quartierskonzepte zur
Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur insbesondere zur Wärmeversorgung.

Die integrierten Konzepte werden – sofern vorhanden – aus integrierten Stadt(teil)entwicklungskonzepten oder aus wohnwirtschaftlichen Konzepten bzw. kommunalen Klimaschutzkonzepten (Kommunalrichtlinie des BMU) der jeweiligen Kommune unter Berücksichtigung der kommunalen energetischen Ziele abgeleitet.
So werden insbesondere Selbstnutzer und private Vermieter zukünftig noch stärker in umfassende Sanierungsmaßnahmen und den Prozess der energetischen Stadterneuerung einbezogen.

Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung aller relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte die Potenziale zur CO2-Minderung auf. Diese können insbesondere über eine gemeinsame Wärmeversorgung mehrerer Gebäude und deren effizienten Betrieb erschlossen werden. Eine zentrale Wärmeversorgung kann vielfach effizienter mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch Anlagen zur Nutzung von Erdwärme (Tiefengeothermie) zur gebäudeübergreifenden Wärmeversorgung sind integrierbar.

Zurück button dammeback