Förderziel
Die energetische Erneuerung der Städte wird seit Langem gefordert und steht seit Anfang 2010 als ein Hauptziel auch im Energiekonzept der Bundesregierung. Jedoch bleibt es bislang aufgrund der auf Einzelgebäude ausgerichteten Förderpraxis bei eher „zufälligen“ Einzelmaßnahmen, die gesamtstädtisch nur eine geringe Effizienz aufweisen und nicht in ein übergeordnetes quartiersbezogenes Maßnahmen- und Versorgungskonzept integriert sind. Zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2020 bzw. 2050 sind weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Kommunen dringend erforderlich.
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Energie- und Klimafonds
Die Energiewende in Deutschland setzt an vielfältigen Stellschrauben an. Eine davon ist die energetische Stadtsanierung, bei der vor allem der umfangreiche Bestand an Gebäuden in den Blickpunkt einer energieeffizienten und klimaschonenden Entwicklung gerückt wird. Die Gestaltung und Finanzierung der energetischen Stadtsanierung wird zu großen Teilen durch den Bund, insbesondere das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit sowie durch die Länder, die Kommunen und die kommunalen Betriebe übernommen.
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KfW-Förderung
Seit 2008 wird die Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte für alle klimarelevanten Bereiche einer Kommune im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) finanziell unterstützt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat jetzt über die KfW das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ ausgeschrieben. Das Programm ist Bestandteil des Energiekonzeptes der Bundesregierung vom 28.09.2010. Es sollen nun vertiefende integrierte Quartierskonzepte zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur sowie zum sinnvollen Einsatz erneuerbarer Energien entwickelt und umgesetzt werden.
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Mehr Informationen unter:
www.energetische-stadtsanierung.info